Erstattungsfähigkeit der Ceres-Arzneimittel durch gesetzliche Krankenkassen (im Rahmen von Satzungsleistungen)


Krankenkassen dürfen rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente (sogenannte OTC-Arzneimittel) als freiwillige Satzungsleistung erstatten. Dazu gehören grundsätzlich die homöopathischen Arzneimittel und somit auch die Ceres Arzneimittel. Etwa 70 gesetzliche Krankenkassen haben OTC-Arzneimittel zur Zeit als Satzungsleistung in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Für die Versicherten dieser Krankenkassen bedeutet das, dass Ihnen die Kasse die Kosten für diese Arzneimittel erstattet.

Wie funktioniert die Erstattung?
Um eine Erstattung bekommen zu können, brauchen Sie ein Privatrezept oder ein Grünes Rezept vom Arzt. Bitte beachten Sie: Verordnungen von einem Heilpraktiker werden nicht anerkannt.

Für die Kostenerstattung eines solchen Medikaments müssen Sie die Quittung aus der Apotheke zusammen mit dem Grünen Rezept bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Oft quittiert die Apotheke den Kaufpreis direkt auf dem Grünen Rezept. Die Höhe der Erstattung variiert je nach Kasse. Zudem gibt es bei den meisten Kassen Budgetgrenzen, bis zu welchen die Kassen die Kosten übernehmen. Auch die Leistungen an sich unterscheiden sich deutlich. 
Bitte fragen Sie daher in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. 
 
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht des BAH (Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller).